ddachDie sogenannte "Staatsleistungen" an die großen Kirchen in Deutschland geraten immer wieder ins Gerede. Die Zahlungen, sie betragen insgesamt etwa 450 Millionen Euro im Jahr, haben ihre Grundlage darin, dass immer wieder in der Vergangenheit kirchliche Güter und Besitzungen enteignet bzw. verstaatlicht wurden.

Nur zwei Prozent der Einnahmen

In besonders großem Ausmaß geschah dies am Beginn des 19. Jahrhunderts, im sogenannten Reichsdeputationshauptschluss des Jahres 1803. Damals übernahmen die Landesherren zugleich die Verpflichtung, die Besoldung und Versorgung der Pfarrer - sofern erforderlich - sicherzustellen. Es handelt sich also um eine Art von Pachtersatzleistungen und nicht um irgendwelche Zusatzzahlungen, sie sind verfassungsrechtlich verbürgt. Die Staatsleistungen machen nur etwa zwei Prozent der gesamten kirchlichen Einnahmen aus. Im Grundgesetz und bereits gleichlautend in der Weimarer Reichsverfassung wird gefordert, dass die Staatsleistungen an die Kirchen gegen eine angemessene Entschädigung aufgehoben werden. Deswegen gibt es die Staatsleistungen wohl noch immer, denn der Staat scheut eine erhebliche Einmalleistung und zahlt lieber Jahr für Jahr weiter.

Auch öffentliche Aufgaben

Alle öffentliche Polemik, die Kirchen sollten von sich auch ersatzlos darauf verzichten, entbehrt jeder Grundlage. Das wäre so, als wenn ein Mieter (in diesem Fall der Staat) einem Besitzer (in diesem Fall den Kirchen) lange Miete zahlt und auf einmal behauptet, das Haus gehöre ihm, ohne das Haus kaufen zu wollen.
Die beiden großen Kirchen haben aber immer wieder zugesagt, dass sie zu Gesprächen über die Ablöse bereit sind. Bisher haben staatliche Stellen diesen "Ball" aber nicht aufgenommen. Achtung: Nicht zu den Staatsleistungen gehören Kostenerstattungen an die Kirchen für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, zum Beispiel den Betrieb von Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern. Solche Leistungen erhalten alle Wohlfahrtseinrichtungen, nicht nur die Kirchen.

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